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Kevins Lampenshop Lampen kauft man heute online - in Kevins Lampenshop Lampen kauft man heute online - in Kevins Lampenshop

Akzentuiertes Licht, indirektes Licht, weiches Licht.

Mit der Wahl und Platzierung von Steh-, Tisch- und Deckenleuchten können Sie die Wirkung und die Atmosphäre eines Raums gezielt beeinflussen. Eine riesige Auswahl attraktiver Lampen und Leuchten erhalten Sie bei www.kevins-lampenshop.de. Noch vor einigen Jahren haben sich viele um das Thema Innenbeleuchtung von Räumen keine großen Gedanken gemacht. Man wählte eine ansprechende Hängelampe aus und p

latzierte sie mittig im jeweiligen Zimmer. Nicht zuletzt dank der zahlreichen, erfolgreichen Wohneinrichtungs-Dokus im Fernsehen hat sich dieses Bewusstsein aber inzwischen gewandelt. Man kauft nich t mehr irgendeine Lampe! Die Beleuchtung wird als wichtiger Bestandteil der Innenarchitektur wertgeschätzt. Entsprechend überlegen sich viele Designbewusste schon vor dem Kauf sehr genau, welche Lampen und Beleuchtungsmittel das gewünschte Raumgefühl herstellen könnten.

SEARCHLIGHT HIBISCUS 5 FLAMMIGE Hängeleuchte CHROM, KLARGLAS, DIMMBARDie 5flammige Chrom-HÄNGELEUCHTE Hibiscus ist ein a...
20/03/2025

SEARCHLIGHT HIBISCUS 5 FLAMMIGE Hängeleuchte CHROM, KLARGLAS, DIMMBAR
Die 5flammige Chrom-HÄNGELEUCHTE Hibiscus ist ein atemberaubendes Herzstück für jeden Wohn-, Schlaf- oder Essbereich. Kristallblumenblätter umgeben das zarte Blütenknospenglas am Ende von fünf Stielen, die von der zentralen Platte ausgehen. Ein Wunderschönes, schmeichelhaftes Blattdesign rundet den traditionellen, vom Garten inspirierten Look ab. Die Kettenaufhängung kann halbbündig an die Decke oder als Pendelleuchte angepasst werden.

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Diese 3 flammige American Diner Leuchte aus satiniertem Silber sieht an jeder Decke Wunderschön aus. Ihre Schlichtheit u...
01/10/2024

Diese 3 flammige American Diner Leuchte aus satiniertem Silber sieht an jeder Decke Wunderschön aus. Ihre Schlichtheit und ihr Stil sind von der Ära des klassischen American Diner inspiriert. Der Diffusor aus saurem Rippenglas sorgt für saubere Lichteffekte, die sich perfekt für Ihren Küchenbereich oder jeden underen Raum eignen. Die passende Metalllverkleidung in satiniertem Silber rundet das Aussehen ab.

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Innovatives Design in einem minimalistischen Stil. Es ist möglich, die Richtung des Lichtstroms zu ändern. Die Leuchte s...
28/05/2024

Innovatives Design in einem minimalistischen Stil. Es ist möglich, die Richtung des Lichtstroms zu ändern. Die Leuchte schafft eine angenehme Atmosphäre und Akzente im Innenraum. Qualitätsausführung aller Elemente. Die Leuchtmittel sind im Lieferumfang enthalten. Attraktiver Preis!

AuslaufmodellDie hochwertige Pendelleuchte MEDO überzeugt durch klare Formgebung und eleganten Kontrast der verwendeten ...
28/05/2024

Auslaufmodell
Die hochwertige Pendelleuchte MEDO überzeugt durch klare Formgebung und eleganten Kontrast der verwendeten Materialien aus Aluminium und Glas. Eine 40W Ringröhre sorgt für die gewünschte Lichtwirkung, während das bereits eingebaute, elektronische Vorschaltgerät den direkten Anschluss an 230V Netzspannung ermöglicht. Diese Leuchte ist geeignet für Leuchtmittel der Energieklassen: A - A Kaufen Sie MEDO Pendelleuchte, T5 40W ESL in bester Qualität zum günstigen Preis in Kevins Lampenshop!
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10/12/2023

Dieser cremeGoldfarbene Kronleuchter mit 12 Leuchten und Kristalldekor von Almundite ist ein imposantes Herzstück für jedes Schlafzimmer, Wohnzimmer oder jede Küche. Das traditionelle cremefarbene und Goldene Finish verleiht dem Licht einen klassischen Look und das Kristall-Dressing ist unglaublich filigran und elegant, während die zwölf Lichter fein an der Decke hängen und den ganzen Abend über Wunderschöne Lichteffekte erzeugen.

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Das unverwechselbare Design unserer 3-flammigen halbbündigen Deckenleuchte hat einen klaren Glaschirm und ein auffällige...
25/06/2023

Das unverwechselbare Design unserer 3-flammigen halbbündigen Deckenleuchte hat einen klaren Glaschirm und ein auffälliges Lampendesign. Das Boule ist in klassischer Antikbronze ausgeführt und passt halb bündig in ein Wohnzimmer, einen Flur oder eine Esszimmerdecke, um einen schlichten, aber modernen Look für einen Wohnbereich zu erzielen. Auch in satiniertem Silber erhältlich.

Das unverwechselbare Design unserer 3-flammigen halbbündigen Deckenleuchte hat einen klaren Glaschirm und ein auffälliges Lampendesign Das Boule ist in klas

Diese schwarze Pollerleuchte ist einfach, stilvoll und perfekt für die Beleuchtung Ihrer Einfahrt, Wege oder des Gartens...
05/06/2023

Diese schwarze Pollerleuchte ist einfach, stilvoll und perfekt für die Beleuchtung Ihrer Einfahrt, Wege oder des Gartens. Die Form ist modern und die Lampe verfügt über einen Diffusor aus Polycarbonat, der dezentes Licht für alle Ihre Außenbereiche erzeugt. Die Konstruktion aus Aluminiumguss und die Schutzart IP65 gegen Wasserstrahlen gewährleisten Schutz vor den härtesten Wetterbedingungen.

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kastenförmige Außenwandleuchte Piccadilly ist die perfekte Möglichkeit, Ihrer Veranda oder Ihrem hinteren Terrassenberei...
04/06/2023

kastenförmige Außenwandleuchte Piccadilly ist die perfekte Möglichkeit, Ihrer Veranda oder Ihrem hinteren Terrassenbereich einen Hauch von Stil zu verleihen. Der aus Aluminiumdruckguss gefertigte und in modernem Dunkelgrau lackierte Schirm besteht aus klarem Polycarbonat, das nicht nur eine dekorative Glühbirne in Szene setzt, sondern sie auch vor Witterungseinflüssen schützt. Dieser Artikel ist IP44-zertifiziert und zum Schutz vor Witterungseinflüssen vollständig spritzwassergeschützt.

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28/05/2023

Urteil zu Google-Fonts-Abmahnungen: Ohrfeige für Massenabmahner
Googles Schriftenfamilie umfasst knapp 1.000 Schriften. Dabei muss man sich im Klaren sein, dass bei deren Verwendung auch die DSGVO relevant ist. Spätestens seit Mitte 2022 war das den meisten Webseitenbetreibern jedoch schmerzlich bewusst, denn ein Urteil Anfang des Jahres legte den Grundstein für eine Abmahnwelle. Im Anschluss haben viele Verantwortliche von Online-Shops oder Webseiten schließlich unerfreuliche Post erhalten.
Dabei ging es um Forderungen wegen der dynamischen Einbindung von Google Fonts. Schließlich nahm das Ganze sogar fast filmreife Züge an, als die Staatsanwaltschaft gegen einen Rechtsanwalt mit Kanzleisitz in Berlin und dessen Mandanten Ermittlungen aufnahm.
Google Fonts: Die Lizenz zum Gelddrucken
Das Landgericht München stellte im Februar 2022 fest, dass ein DSGVO-Verstoß vorliegt, wenn Google Fonts dynamisch auf Webseiten eingebunden werden und hierfür keine Einwilligung des Webseitenbesuchers vorliegt. Denn dann wird beim Aufrufen der Seite eine Verbindung zum Google Server aufgebaut und die IP-Adresse wird an Google übermittelt.
Das Landgericht München sprach dem Betroffenen daher einen Schadensersatz in Höhe von 100 Euro zu und die Gelddruckmaschine Google-Fonts-Abmahnungen war geboren. Abertausende von Abmahnungen, teils von immer der gleichen Person, wurden ausgesprochen.
Klar, dass man sich bei so einem enormen Geschäftsmodell samt Mega-Medienecho ein näheres Hinsehen gefallen lassen musste. Ende Dezember 2022 wurde die Meldung, dass die Staatsanwaltschaft Berlin Ermittlungen gegen einen der Abmahnanwälte und dessen Mandanten aufgenommen hatte, als verfrühtes Weihnachtsgeschenk von vielen Betroffenen mit Freude zur Kenntnis genommen. Anfang dieses Jahres folgte das erste uns bekannte Urteil, dass die Abmahnungen tatsächlich rechtsmissbräuchlich waren, weil es – wer hätte es gedacht?! – nur um Geldmache ging. Nun folgte eine weitere Entscheidung.
Neues Urteil: Abmahnung wegen Einbindung von Google Fonts ungerechtfertigt
Ein Betroffener hatte in München auf Feststellung geklagt, dass die Abmahnungen unberechtigt waren. Mit Erfolg. Das Gericht geht zunächst so weit, zu bestätigen, dass die dynamische Einbindung von Google Fonts und die Übertragung der IP-Adresse in die USA ohne eine Einwilligung eine Verletzung des informationellen Selbstbestimmungsrechts darstellt. Dies setze allerdings voraus, dass tatsächlich eine persönliche Betroffenheit gegeben ist. Und die sei gerade nicht gegeben.
Beabsichtigte Drohwirkung
Die Auseinandersetzung der Richter mit den Abmahnschreiben dürfte viele Betroffene freuen. Zum einen haben die Schreiben eine Drohung vermittelt. Das Schreiben sei bewusst so formuliert, dass bei einem durchschnittlichen Leser der Eindruck erweckt würde, es bestehe ein Zahlungsanspruch, dessen Höhe zwischen 100 € und 2.500 € liegen könne. Die gezielte Einschaltung eines Rechtsanwalts und die Bezeichnung als „Abmahnung“ sollte zur Überzeugung des Gerichts die Drohkulisse gegenüber den Empfängern der „Abmahnungen“ vergrößern.
Auch an der Vorgehensweise hatte das Gericht Zweifel. Das persönliche Aufsuchen der abertausenden von abgemahnten Websites wäre schon angesichts der Vielzahl an Seiten innerhalb der zur Verfügung stehenden Zeiten nicht möglich gewesen. Vielmehr wurde ein automatisiertes Programm (sog. Crawler) eingesetzt, um Websites aufzufinden, auf denen Google Fonts dynamisch eingebunden waren. Ob die dahinterstehende IG Datenschutz ebenfalls involviert war, ist ungeklärt.
Das Gericht äußert deutliche Wort: Wer Websites gar nicht persönlich aufsucht, kann persönlich auch keine Verärgerung oder Verunsicherung über die Übertragung seiner IP-Adresse an Google in den USA verspüren. Wer demzufolge gar nicht weiß, welche Websites „in seinem Namen“ besucht werden, kann sich überhaupt nicht individuell Gedanken dazu machen, dass ihm aus der Übertragung seiner IP-Adresse Unannehmlichkeiten entstehen könnten, lautet der Leitsatz des Gerichts (LG München I, Urteil vom 30.03.2023, Az.: 4 O 13063/22).
Datenschutzverstoß provoziert
Selbst wenn man davon ausgehen würde, dass selbst ein automatisierter Besuch einer Website zu einem Datenschutzverstoß führen würde, wäre die anschließende Abmahnung unter dem Gesichtspunkt der „Tatprovokation“ nicht gerechtfertigt. „Wer sich bewusst und gezielt in eine Situation begibt, in der ihm eine Persönlichkeitsrechtsverletzung droht, gerade um die Persönlichkeitsverletzung an sich zu erfahren, um sodann daraus Ansprüche zu begründen, ist nicht schutzbedürftig“.
Ansprüche seien ausgeschlossen, wenn eindeutig vorrangiges Motiv eine Gewinnerzielung aufgrund entsprechender Datenschutzverstöße seien. Davon war hier auszugehen.
Im Übrigen kann man die Wucht der Welle noch einmal schwarz auf weiß bestätigt sehen: Die Zahl der Abmahnungen liege in einem niedrigen sechsstelligen Bereich, es müssen also mindestens 100.000 (!!!) Schreiben gewesen sein, heißt es im Urteil. Selbst wenn nur Betroffene im einstelligen Prozentbereich gezahlt haben, ergebe sich ein immenser Gewinn.
Zudem sei auch der erzielte Betrag von 340.000 Euro, welchen der Abmahnanwalt nannte (mit Unsicherheit nach oben, so das Gericht), ein erheblicher Betrag im Vergleich zu den vermutlich für den Einsatz des Webcrawlers und der Abmahnungen angefallenen Kosten. Demzufolge hätten nur 2.000 Personen der mindestens 100.000 Betroffenen den geforderten Betrag bezahlt. Das dürfte nach Einschätzung des Gerichts aber zu niedrig gegriffen sein.
Rückschlag für Massenabmahner
Das Gericht erachtet es als kaum denkbar, dass eine Privatperson nur aus Verärgerung über einen Datenschutzverstoß den mit der Versendung von mindestens 100.000 Abmahnschreiben verbundenen Aufwand auf sich nehmen wird, nur um auf den von ihm gesehenen Missstand beim Datenschutz aufmerksam zu machen.
Anhand der Nennung der geforderten Summe von 170 Euro handelte es sich wohlweislich um die des Martin Ismail mit seinem Rechtsanwalt Kilian Lenard, gegen die auch strafrechtlich ermittelt wird.
Yvonne Bachmann
Expertin für: IT-Recht
Yvonne ist schon seit Beginn ihrer juristischen Laufbahn mit Leib und Seele im IT-Recht unterwegs. Seit Anfang 2013 ist sie als Volljuristin beim Händlerbund tätig und berät dort hilfesuchende Online-Händler in Rechtsfragen rund um ihren Shop. Genausolange berichtet sie bei uns zu Rechtsthemen, welche die E-Commerce-Branche aufwirbeln.
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