27/06/2023
Kein Verbot von modernen Feuerstätten !!!
Aufgrund der diffusen Berichterstattung in den Medien, denken viele Verbraucher, dass Einzelraumfeuerstätten wie Kamin- oder Kachelöfen ab dem Jahr 2024 verboten werden. In diesem Zusammenhang weist der HKI darauf hin, dass für den Einbau oder den Betrieb einer Einzelraumfeuerstätte kein Verbot geplant ist. Weder jetzt noch ab Januar 2024. Holzfeuerungen dürfen auch nach 2024 betrieben werden, sofern sie den Anforderungen der 2. Stufe der 1. BImSchV entsprechen.