09/07/2026
Aktuelles zur BEG
Anpassungen in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Die Bundesregierung hat die Eckpunkte zur Anpassung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) veröffentlicht. In Folge passt die KfW in Abstimmung mit dem auftraggebenden Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) die Förderbedingungen in den Produkten der BEG zum 21.07.2026 an:
Alle Angaben sind vorbehaltlich der Bestätigung der Fördervoraussetzungen durch die Richtlinie.
Wohngebäude
Grundförderung
Die Grundförderung beträgt weiterhin 30 %.
Förderhöchstbetrag
Der Förderhöchstbetrag beträgt
• 28.000 Euro für die erste Wohneinheit
• jeweils 15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit
• jeweils 8.000 Euro für jede weitere Wohneinheit
Der Förderhöchstbetrag für die erste Wohn¬einheit sinkt erstmalig am 01.02.2027 und danach halbjährlich zum 01.02. und 01.08. eines jeden Jahres um 750 Euro.
Bonusförderungen
Zusätzlich zur Grundförderung können verschiedene Boni beantragt werden.
Hinweis: Für die Inanspruchnahme der Grundförderung und Bonusförderung gilt eine Obergrenze von maximal 70 % der förderfähigen Gesamtkosten für eine Wohneinheit. Für Selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 40.000 Euro (unter Berücksichtigung Familienzuschlag, sonst 30.000 Euro) beträgt die Obergrenze bis zu 80 % der förderfähigen Gesamtkosten für eine Wohneinheit.
Der Effizienzbonus entfällt zum 21.07.2026.
Der Klimageschwindigkeitsbonus wird weiterhin gewährt. Er beträgt 16 % und sinkt erstmalig am 01.02.2027 und danach halbjährlich zum 01.02. und 01.08. eines jeden Jahres um 4 Prozentpunkte.
Der Einkommensbonus für selbstnutzende Eingentümerinnen und Eigentümer beträgt:
• 40 % für Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 Euro
• 30 % für Haushaltsjahreseinkommen bis 40.000 Euro
• 10 % für Haushaltsjahreseinkommen bis 50.000 Euro
Die Bemessungsgrenze des Haushaltsjahreseinkommen erhöht sich um einen einmaligen Familienzuschlag in Höhe von 10.000 Euro mit mindestens einem minderjährigen Kind im Haushalt.
Der Emissionsminderungszuschlag entfällt zum 21.07.2026.
Im 1. Quartal 2027 soll ein Wertschöpfungsbonus eingeführt werden. Die Grundförderung sinkt dann für Wärmepumpen, die außerhalb der EU gefertigt/gebaut/zusammengebaut wurden, auf 15 %. Gleichzeitig erhalten Wärmepumpen, die innerhalb der EU gefertigt wurde, einen Wertschöpfungsbonus in Höhe von 15 %.
Fazit Stand heute: Für einkommenschwächere Haushalte/ Hauseigentümer bietet es eine 10 % höhere Förderung wie bisher.
Der "Rest" Haushalte über 50.000,00€ kommt wohl mit 49% statt bisher 55% Förderung daher. da ab diesem Monat einige Hersteller generell Preiserhöhungen hatten, passt es mal wieder wunderbar .....
Fortsetzung folgt