20/07/2018
Ein Kommentar von Schlossermeister Andreas Thiele:
Bürokratieabbau der letzten Jahre: Lieferscheine müssen nur so lange aufbewahrt werden, bis die Rechnung da ist.
Neue Bürokratie der letzten Jahre:
-Mindestlohndokumentationspflichtenverordnung
-Gewerbeabfallverordnung
-Datenschutzgrundverordnung
Bestehende Bürokratie (deren Kontrollen und Auslegungen in den letzten Jahren allerdings verstärkt wurde)
-Gefährdungsbeurteilungen
-Leiternprüfprotokolle
-Aufbewahrungspflichten für Geschäftsbriefe (so sind auch E-Mails dazu gekommen und stehen in Konkurrenz zur Datenschutzgrundverordnung)
-Dokumentationspflichten der werkseigenen Produktionskontrolle.
-Einordnung der Kunden nach §13b UStG
-Anforderung der Freistellungsbescheinigung nach §48b Abs.1 Satz 1 EStG
-Folgen des Widerrufsrechts bei außerhalb der eigenen Geschäftsräume abgeschlossenen Verträge.
-50-100Seiten dicke Ausschreibungsunterlagen für Aufträge von 5000,-€ Auftragssumme (mit 100en verweisen auf Gesetze, Verordnungen und Vorschriften von VOB über Unbedenklichkeitserklärungen der Sozialversicherungsträger bis zur Müllentsorgung)
-und, und, und
( Über Dokumentationen-, Führsorge- und Meldepflichten für Angestellte rede ich lieber nicht)
Was wann in welcher Form dokumentiert und umgesetzt werden muss, hängt dann vom Umsatz, Mitarbeiterzahlen oder dem bloßen Bestehen ab.
Fals einer fragt, ob ich mit meiner 5 Personen - Firma einen Juristen angestellt habe - müsste ich eigentlich, leider gibt es keinen, der solche Mengen von Fachgebieten abdeckt, die ich benötige.